- Adoption
- Adoption: Die Reform ab 1.9.2009
- Ausspruch und Voraussetzungen einer Annahme als Kind
- Erforderliche Einwilligungen vor Annahme als Kind
- Wirkungen eines Adoptionsverfahrens
- Adoptionsgeheimnis
- Annahme Volljähriger - Grundsätze
- Annahme Volljähriger - Wirkungen
- Adoption: Sorgerechtliche Zusatzentscheidungen
- Adoption: Namensrechtliche Zusatzentscheidungen
- Verfahren bei Annahme als Kind
- Ersetzung von Einwilligung pp. - Sachrecht
- Ersetzung der Einwilligung oder Zustimmung - Verfahren
- Aufhebung bzw. Ende der Adoption - Voraussetzungen
- Aufhebung bzw. Ende der Adoption bei Volljährigen
- Aufhebung der Adoption - Verfahren
- Aufhebung oder Ende der Adoption - Wirkungen
- Adoption bei Auslandsbezug - Verfahren
- Adoption bei Auslandsbezug - Sachrecht
- AdWirkG - Gesetzestext
- Adoption bei Auslandsbezug - Länder
- Adoption - Checkliste für Annahmeverfahren
- Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)
(>Sachrecht / >Bei Einwilligungsersetzung / >Bei Aufhebung / >Bei Befreiung) (>Checkliste / >Auslandsfälle) (>§ 186 ff FamFG im Kontext) 3. Beteiligung / 4. Anhörungen / 5. Entscheidungen/RM / 6. Abänderung/Rechtsmittel 7. Sonstige Verfahrensfragen 1. Grundsätze: a. Verfahrensart: Es handelt sich um Familienverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (arg. § 112 FamFG >Text). Daher gelten grds. die dortigen Regeln (dazu), soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt ist. Gleiches gilt bei Beteiligung von Lebenspartnern (§§ 269 I Nr.4 >Text, 270 I 2 >Text FamFG). b. Antragsverfahren: Das Verfahren setzt einen Antrag des Annehmenden voraus (§ 1752 I BGB >dazu). Diesem Antrag geht bei Minderjährigen i.d.R. ein Adoptionsvermittlungsverfahren voraus (vgl. dazu das AdVermiG, BGBl.2002 I 354, BGBl.2021 I 2010), welches nicht zur Zuständigkeit des Familiengerichts gehört. Bei Volljährigen ist zusätzlich ein Antrag des Anzunehmenden erforderlich [...]
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