- Inhalt und Funktion
- Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs
- Antrag eines Ehegatten (§ 223 FamFG)
- Mahnung
- Zahlungsmodalitäten
- Höhe des Anspruchs
- Wertausgleich auch bei Versorgungen auf Kapitalbasis
- (Kein) Ausgleich bei Geringfügigkeit
- (Keine) isolierte Feststellung eines künftigen Anspruchs auf schuldrechtlichen Ausgleich
- Vorausgegangene Ausgleichsentscheidungen
- Verrechnung mehrerer schuldrechtlich auszugleichender Versorgungen?
- Keine prozentuale Festlegung des Ausgleichsbetrags
- Anrechnung von Unterhalt
- Verhältnis von Abänderung nach §§ 225 ff., 48 FamFG und schuldrechtlichem Versorgungsausgleich bei nachträglichem Antrag auf Durchführung eines ergänzenden Versorgungsausgleichs
- Sicherung durch Abtretung
- Verfahrensbesonderheiten