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Er ist wie jeder andere Beitrag zu einem Berufsverband als berufsbedingte Aufwendung einkommensmindernd zu berücksichtigen (OLG Celle, FamRZ 2007, 1020; OLG Köln, FamRZ 1995, 613; OLG Frankfurt, FF 2006, 157 ff.). Es handelt sich auch unter Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 3 GG um notwendige berufsbedingte Aufwendungen (siehe auch Stichwort „Berufsbedingte [...]
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