Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine unterhaltsrechtliche Beziehung beinhaltet sowohl im Verwandtenunterhalt als auch im Ehegattenunterhalt oder bei Ansprüchen nach § 1615l BGB grundsätzlich die Verpflichtung, auf die wirtschaftlichen Belange des anderen Beteiligten des Unterhaltsverhältnisses Rücksicht zu nehmen. Bestandteil dieser Rücksichtnahmepflicht ist sowohl auf Seiten des Berechtigten als auch auf Seiten des Pflichtigen, dass sämtliche zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um so viele Einkünfte wie möglich zu erzielen. Auf der Seite der Unterhaltsberechtigten folgt dies aus der grundsätzlichen Verpflichtung, vor Inanspruchnahme eines anderen auf Unterhalt alle verfügbaren Mittel zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfs einzusetzen. Auf Seiten des Unterhaltspflichtigen folgt dies aus der Verpflichtung, die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit so hoch wie möglich zu erhalten. Eine Konsequenz dieser Pflicht ist es, die auf das Einkommen entfallende Steuerlast so niedrig wie möglich [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen