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2. Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 (KSÜ)

Das KSÜ (Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern)49 Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern v. 19.10.1996 (Anhang, S. 682 ff.; auch abgedr. bei Jayme/Hausmann, Nr. 53). löste mit Wirkung ab 01.01.2011 das MSA in Deutschland im Verhältnis der Vertragsstaaten untereinander ab. Vertragsstaaten sind mit Datum des Inkrafttretens im Verhältnis zu Deutschland (Stand August 2021): Albanien (01.01.2011), Armenien (01.01.2011), Australien (01.01.2011), Barbados (01.05.2020), Belgien (01.09.2014), Bulgarien (01.01.2011), Costa Rica (01.08.2021), Dänemark (01.10.2011) mit Erstreckung auf Grönland (seit 01.07.2016), Dominikanische Republik [...]
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