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Fälle der Kolonnenlücke

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Fälle der Kolonnenlücke

Kommt es zu einer Kollision zwischen einem Pkw, der durch eine Kolonnenlücke fährt und einem Radfahrer, so trifft den Pkw-Fahrer grundsätzlich die alleinige Haftung. Kommt es zu einer Kollision zwischen einem Radfahrer, der durch eine Kolonnenlücke fährt, und einem Pkw, so ist eine Haftungsverteilung von 1/2 : 1/2 vorzunehmen.