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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.06.1990

10 U 8/90

Normen:
BGB § 269, § 270
EuGVÜ Art. 5 Abs.1 Nr.1, Art. 16 Nr.1, Art. 18
ZPO § 29 a, § 39

Fundstellen:
DRsp IV(408)176b
OLGZ 1991, 489

»Das LG hat zu Unrecht die Zulässigkeit der Klage mit der Begründung verneint, seine internationale Zuständigkeit nach den Bestimmungen des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung [...]
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