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OLG München - Entscheidung vom 07.06.1989

12 UF 640/89

Normen:
BGB § 1610 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 1989, 1221

Die zulässige Berufung der Beklagten (§§ 511 ff ZPO ) erweist sich als nicht begründet. I. Der Kläger kann seine Rechte im vorliegenden Verfahren im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO geltend machen, da er die [...]
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