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BVerfG - Entscheidung vom 27.09.1982

2 BvR 700/82

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
GVG § 78b Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
NStZ 1983, 44

Ob die Verfassungsbeschwerde rechtzeitig erhoben worden ist, kann dahinstehen, weil sie jedenfalls in der Sache offensichtlich unbegründet ist. 1. Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß die Strafvollstreckungskammer und [...]
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