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§ 105 Leitende Angestellte

BetrVG ( Betriebsverfassungsgesetz )

 
 

Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.





 Stand: 01.11.2024