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Verwaltungsgericht ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort per beA Die elektronische Übermittlung ist u.a. für Rechtsanwälte seit dem 01.01.2022 zwingend (vgl. §§ 55a, 55d VwGO). Die Vorschriften beziehen sich auf alle an das Gericht adressierten Schriftsätze, Anträge und Erklärungen. Die elektronische Einreichung ist eine Frage der Zulässigkeit und entsprechend von Amts wegen zu beachten. Für Rechtsanwälte ist eine herkömmliche Einreichung prozessual unwirksam. Das gilt sowohl für die Übermittlung per Post als auch per Telefax. Ist die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, entfällt die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht (§ 55d Satz 3 VwGO). In diesem Fall ist eine Ersatzeinreichung auf herkömmlichem Weg möglich bzw. geboten, um materiell-rechtliche Verjährungs- oder Ausschlussfristen zu wahren, in die keine Wiedereinsetzung gewährt werden kann und bei denen die §§ 173 Satz 1 VwGO, 167 ZPO [...]
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