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LG Stralsund (1 S 189/96) | Datum: 06.03.1997
Das Mieterhöhungsverlangen vom 23.5.1996 ist unwirksam. Die Erklärung genügt den formalen Anforderungen nicht, die der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 , Abs. 3 MHG an ein derartiges Erhöhungsverlangen stellt. Anforderungen [...]