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LG Mönchengladbach (2 S 216/95) | Datum: 10.01.1997
Die Berufung des Beklagten hat Erfolg. Die Klage ist unbegründet. Der Beklagte ist nicht verpflichtet, an die Klägerin für die Zeit ab 1. Juli 1993 geltend gemachten Mietzins zu zahlen, nachdem er den über eine [...]