Sortieren nach
1. Eheleute üben bei ungestörter Ehe die Herrschaftsgewalt über die angemietete Ehewohnung auch dann gemeinsam aus, wenn der Mietvertrag nur mit einem der Ehegatten abgeschlossen ist. 2. Eine Zwangsräumung der Ehewohnung kann demnach nur dann erfolgen, wenn ein Räumungstitel gegen beide Eheleute vorliegt.
JurBüro 1995, 52 NJW-RR 1994, 715 OLGReport-Oldenburg 1994, 94 [...]