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LG Mönchengladbach (5 T 540/89) | Datum: 14.12.1989
In dem vorangegangenen Rechtsstreit hat der Kläger die Beklagten auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung und auf Zahlung von Mietzinsrückständen in Anspruch genommen. Gemäß § 4 des Mietvertrages wer für die Wohnung [...]