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OLG Düsseldorf (10 U 153/90) | Datum: 14.03.1991
d. »Dem Bekl. [Mieter] steht kein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch gemäß § 538 Abs. 1 BGB deshalb zu, weil er auf dem gemieteten Gelände keine lärmintensiven Arbeiten ... durchführen darf. ... [Zwar] erfolgte die [...]