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BayObLG (RE-Miet 1/98) | Datum: 17.03.1998
I. Die Klägerin ist eine Baugenossenschaft. Am 16.7.1969 schloß sie mit der Beklagten, einem Genossenschaftsmitglied, einen Dauernutzungsvertrag. Darin überließ sie der Beklagten ab 1.6.1969 als 'Heim' eine ca. 73 m² [...]