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LG Stuttgart (6 S 192/92) | Datum: 19.11.1992
'Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis hat sich aufgrund des Fortsetzungsverlangens der Bekl. vom 31.7.1991 gem. § 564 c Abs. 1 BGB auf unbestimmte Zeit verlängert. Dem Anspruch der Bekl. auf Fortsetzung [...]