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OLG Hamm (7 W 30/88) | Datum: 12.07.1988
»Ein Nutzungsentschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 BGB entfällt. Es fehlt an der Vorenthaltung der Mietsache, wenn der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Sache nicht zurückgibt, weil dieser es trotz entsprechender [...]