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OLG Hamburg (4 U 42/83) | Datum: 21.09.1983
Das Landgericht will mit der von ihm auf Art. III des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (MietRÄndG) gestützten Vorlagebeschluß die Klärung der [...]