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LG München I (31 S 7058/86) | Datum: 28.01.1987
»... Im Gegensatz zum Zusatzvertrag zum Mietvertrag beträgt die tatsächliche Wohnungsgröße 55,51 qm. Damit fehlt der Wohnung eine zugesicherte Eigenschaft i. S. von § 537 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 BGB . Der [...]