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LG Karlsruhe (5 S 149/02) | Datum: 13.02.2003
'Der Berufung der Kl. ist zunächst zuzustimmen, wenn sie ausführt, dass ihr als Vermieterin ein Recht zur ordentlichen Kündigung des am 6.6.1986 geschlossenen Mietvertrags gem. § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB [...]