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Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für rückständige Wohngeldbeiträge seines Rechtsvorgängers, sofern der die Fälligkeit der Beiträge begründende Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung erst nach dem Eigentumserwerb getroffen wurde.
Anmerkung von Rechtsanwalt Michael Drasdo, Neuss, WuM 1997, 185. DRsp I(152)284c WuM 1997, 184 [...]