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LG Köln (30 T 209/88) | Datum: 04.01.1989
Die AntrSt. hatte im vorst. unter b. wiedergegebenen Fall den Eigentümerbeschluß nachträglich auch inhaltlich angegriffen. Daraufhin hatte das AG den Streitwert erneut auf 600 000,Ä DM festgesetzt. Mit Rücksicht auf [...]