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LG Hamburg (7 T 196/89) | Datum: 27.12.1989
»Die Kammer folgt der Auffassung der Bekl., daß die Kl. die von der Bekl. vorgenommene Mietminderung nicht mehr bestreiten und die rückständigen Beträge deshalb nicht mehr geltend machen kann, da sich die Kl. über [...]