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KG (1 U 96/05) | Datum: 06.04.2006
I. Die zulässige Berufung der Beklagten zu 2) bis 4) hat keinen Erfolg. Die Klägerin kann von den Beklagten die Zahlung der verlangten 8.358,96 EUR für die Straßenreinigung und Abfallentsorgung in der Zeit von April [...]