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AG München (9 B 22111/86) | Datum: 06.02.1987
»... Das Mahnverfahren in WEG [WohnEigG]-Sachen [ist] nicht zulässig. Unstreitig handelt es sich bei den geltend gemachten Ansprüchen auf Wohngeldrückstände um Forderungen nach § 16 Abs. 2 WEG , welche unter § 43 Abs. [...]