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AG Grimmen (C 86/92) | Datum: 11.11.1992
Die Klage war abzuweisen, da kein wirksames Mieterhöhungsverlangen gestellt wurde. Allein aus formellen Gründen ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. Nicht der Bekl. allein ist Partei des Mietvertrages sondern [...]