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AG Bonn (6 C 510/98) | Datum: 09.03.1999
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Klage ist nicht begründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch darauf, dass dieser es strafbewehrt unterlässt, auf dem [...]