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Lehnt das Familiengericht einen auf der Grundlage einer durch einstweilige Anordnung ausgesprochenen Zuweisung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten gestellten Antrag auf Einräumung einer weiteren Räumungsfrist ab, so ist dieser Beschluß unanfechtbar. § 620c ZPO greift nicht ein, da diese Vorschrift weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck her anwendbar ist.
DRsp IV(428)286i EzFamR aktuell 1993, 208 FamRZ 1993, 1338 [...]