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KG (24 W 4146/85) | Datum: 10.02.1986
(a) »... Baumaßnahmen zur Beseitigung ursprünglicher Baumängel [hier: Fehlen vertraglich zugesicherten erhöhten Schallschutzes] sind Maßnahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die gemäß § 21 Abs. 1 WEG [...]