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AG Gronau (4 C 430/90) | Datum: 13.12.1990
e.»Gemäß § 537 BGB kann die Miete dann gemindert werden, wenn der Mietsache ein Mangel in ihrer Substanz anhaftet. ... Zwar kann ein solcher Mangel der Mietsache auch in einem tatsächlichen Verhältnis bestehen, das [...]