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1. Die Feststellung, ob die Eigentümerversammlung einen Beschluß gefaßt hat und wie dieser auszulegen ist, obliegt dem Wohnungseigentumsgericht. 2. Können die beweiserheblichen Tatsachen durch Freibeweis festgestellt werden, ist eine förmliche Beweisaufnahme nicht erforderlich. 3. Hat die Eigentümerversammlung einen bereits früher gefaßten inhaltsgleichen Beschluß später erneut bestätigt, kann der früher gefaßte Beschluß zumindest dann nicht mehr angefochten werden, wenn der später gefaßte rechtswirksam geworden ist.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Wohnungseigentümer 1991, 39 [...]
Sieht die Gemeinschaftsordnung eine Änderung durch Mehrheitsbeschluß nicht vor, kann ein in ihr festgelegter Verteilungsschlüssel für die Kosten nur im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern geändert werden.
Vorinstanz: LG Augsburg, NJW-RR 1990, 1493 Wohnungseigentümer 1990, 114 WuM 1990, 402 [...]
1. Die Einlegungsfrist eines Rechtsmittels ist nicht gewahrt, wenn dieses am Tag des Fristablaufs in einen allein für das Amtsgericht bestimmten Nachtbriefkasten eingeworfen wird und erst am folgenden Tag in der gemeinsamen Einlaufstelle von Amts- und Landgericht eingeht. 2. Dem Rechtsmittelführer kann in diesem Fall keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Wohnungseigentümer 1990, 75 [...]
1. Der Anspruch auf Abmarkung eines Gemeinschaftsgrundstücks ist nicht im Rahmen des WEG-Verfahrens geltend zu machen. 2. Zur Frage der Ungültigkeit eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt wird. 3. Das Pflanzen von Blumen auf einer gärtnerisch gestalteten Fläche stellt keine bauliche Veränderung der Anlage dar. 4. Werden vom Verwalter unberechtigterweise Ausgaben getätigt und dann in die Jahresabrechnung aufgenommen, führt dies nicht zur Ungültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung; jedoch ist dem Verwalter in diesem Fall die Entlastung zu versagen.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Wohnungseigentümer 1990, 75 [...]