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LG Würzburg (3 T 1952/84) | Datum: 31.07.1985
»Die Beseitigung der Gemeinschaftsantennenanlage und der Anschluß der gesamten Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost stellt eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen [...]