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»Der Anspruch auf eine plangemäße Herstellung des Bauzustandes kann gegen den Wohnungseigentums-Nachbarn allein gerichtet werden, wenn den Wohnungseigentümern neben dem Sondereigentum am Reihenhaus das gemeinschaftliche Eigentum als Sondernutzungsrecht zugewiesen worden ist und sie auch die Kosten für Reparaturen, Renovierungen oder den Wiederaufbau zu tragen haben.«
DRsp I(152)296a OLGReport-Frankfurt 1997, 278 ZMR 1997, 609 [...]