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LG Karlsruhe (9 S 271/87) | Datum: 08.01.1988
»Die Klage ist unzulässig, denn der Kl. [Ehemann, im Falle einer von beiden Ehegatten vermieteten Wohnung] kann die Bekl. [Mieterin] nicht im eigenen Namen auf Erteilung der Zustimmung zu der begehrten Mietzinserhöhung [...]