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LG Hamburg (311 S 92/10) | Datum: 15.06.2012
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg zum Geschäftszeichen 920 C 286/09 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.256,60 EUR [...]