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Hat der Vermieter nach erfolgter Modernisierung den Mietzins gem. § 3 MHG erhöht, so ist er deshalb nicht gehindert, nachfolgend eine weitere Erhöhung gem. § 2 MHG bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des modernisierten Standards der Wohnung vorzunehmen.
DRsp I(133)683c MDR 1997, 477 MDR 1999, 477 NZM 1999, 457 WuM 1999, 465 [...]