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BVerwG (8 C 9.97) | Datum: 18.11.1998
I. Die Klägerin bewohnt seit 1973 eine 69 qm große Mietwohnung in F. Das Mehrfamilienhaus ist mit öffentlichen Mitteln errichtet worden und wurde im Jahre 1966 bezugsfertig. Die Nettokaltmiete betrug zum 1. Januar 1994 [...]