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»1. Bei den Bestimmungen des WEG handelt es sich um wertneutrale Vorschriften im Sinne des UWG. 2. Ein Gewerbetreibender handelt unlauter, wenn er durch die Anbringung von Werbehinweisen unter Verstoß gegen §§ 13, 15 WEG in Verbindung mit der Gemeinschaftsordnung einen im selben Anwesen tätigen Konkurrenten behindert.«
Vorinstanz: LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen O 2880/94 GewArch 1996, 439 [...]