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OLG Köln (16 Wx 23/99) | Datum: 03.03.1999
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt, §§ 45 Abs. 1 WEG , 20, 22, 27, 29 FGG . Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Die Entscheidungen der Vorinstanzen sind [...]