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BayObLG (2Z BR 105/98) | Datum: 25.03.1999
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage; der weitere Beteiligte ist Verwalter. Dem Antragsteller gehören ein Wohnungseigentum (39,46/1000 Miteigentumsanteile [...]