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»Jährliche Nebenkostenabrechnungen sind bei Vermietung von Geschäftsräumen mit Ablauf des zwölften Monats nach der jeweiligen sich aus dem Mietvertrag ergebenden Abrechnungsperiode (Kalenderjahr, Mietvertragsjahr oder das Jahr, binnen dessen üblicherweise die Leistungsabrechnungen der jeweiligen Versorgungsträger erteilt zu werden pflegen) zu erstellen.«
DRsp I(133)631a OLGReport-Düsseldorf 1998, 94 ZMR 1998, 219 [...]