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OLG Düsseldorf (5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I) | Datum: 15.01.1990
»... Nach § 9 Abs. 1 LImSchG [Nordrh.-Westf.] sind von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Zu »Betätigungen« im Sinne dieser Vorschrift zählt als »aktives Tun« [...]
OLG Düsseldorf (18 U 135/93) | Datum: 24.02.1994
Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kläger kann von der beklagten Stadt über den bereits zugesprochenen Betrag hinaus keine weitergehende Entschädigung für Mietausfall verlangen. I. Zu Recht ist [...]