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VGH Bayern (8 ZB 06.485) | Datum: 11.05.2006
I. Die Klägerinnen begehren als die beiden heutigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft von der Beklagten die Beseitigung der auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 436 der Gemarkung E***** angebrachten [...]