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OLG Zweibrücken (3 W - RE - 66/81) | Datum: 17.08.1981
In dem Mietvertrag der Parteien vom 12. Mai 1975 ist bestimmt, daß das Mietverhältnis am 1. August 1975 beginne und am 28. Februar 1976 ende, sich jedoch jeweils um 6 Monate verlängere, wenn eine der Parteien nicht [...]