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OLG Karlsruhe (4 W 42/97) | Datum: 13.02.1998
Die AntrSt. und die AntrG. sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei Wohnungen bestehenden Wohnanlage. Zum Wohnungseigentum der AntrSt. gehört neben dem Erdgeschoß auch das Dachgeschoß; das Wohnungseigentum der AntrG. [...]