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OLG Stuttgart (8 W 422/90) | Datum: 11.04.1991
a. »Bei Auslegung der Wohnungseigentümerbeschlüsse ist auf den Sinn abzustellen, der sich aus der nach § 24 Abs. 6 WEG aufgenommenen Niederschrift ergibt. Die subjektiven Vorstellungen der abstimmenden [...]