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OLG Köln (22 U 83/88) | Datum: 30.08.1988
Die Klägerin kann von dem Beklagten als Bürgen nicht die Begleichung der Schulden ihres früheren Mieters verlangen. I. Der von den Parteien geschlossene Bürgschaftsvertrag ist gem. § 550 b , 134 BGB insoweit nichtig, [...]