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OLG Frankfurt/Main (5 U 171/83) | Datum: 17.09.1985
»... Die Klausel in § 7 des Vertrags [«Sollten die Ansprüche aus vollzogener Wandelung oder Minderung gegen eine Lieferfirma tatsächlich nicht durchsetzbar sein, geht dieses Risiko (Bonitätsrisiko für die Lieferfirma) [...]